Einladung zur Gemeindeversammlung, Freitag, 13. Juni 2025, 20.00 Uhr, Saal Gemeindehaus
Traktanden
- Jahresrechnung 2024
- Verschiedenes
Aktenauflage
Die Unterlagen zum Versammlungsgeschäft Nr. 1 liegen 10 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Rechtspflege
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtbewusst unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die stimmberechtigten Personen der Einwohnergemeinde Guggisberg sind zu dieser Gemeindeversammlung herzlich eingeladen.
Verlängerte Öffnungszeiten der Gastgewerbebetriebe
Anlässlich der Gemeindeversammlung wird durch den Gemeinderat, gestützt auf Art. 13 Abs. 4 des kantonalen Gastgewerbegesetzes (GGG), von Freitag, 13. Juni 2025 auf Samstag, 14. Juni 2025 verlängerte Öffnungszeiten bewilligt. Die Gastgewerbebetriebe der Gemeinde Guggisberg dürfen in dieser Nacht bis um 02.00 Uhr geöffnet bleiben.
GEMEINDERAT GUGGISBERG