Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Guggisberg
Freitag, 13. Dezember 2024, 20.00 Uhr, Turnhalle Riffenmatt

Traktanden

  1. Gesamterneuerungswahlen
  2. Budget 2025
  3. Ortsplanung: Umsetzung BMBV (Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen), Naturgefahren und Änderungen Zonenplan
  4. Verschiedenes GV

Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Versammlungsgeschäften Nr. 2 und 3 liegen 10 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zum Besuch dieser Versammlung sind alle Stimmberechtigten herzlich eingeladen.

GEMEINDERAT GUGGISBERG