Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Guggisberg
Freitag, 13. Dezember 2024, 20.00 Uhr, Turnhalle Riffenmatt
Traktanden
- Gesamterneuerungswahlen
- Budget 2025
- Ortsplanung: Umsetzung BMBV (Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen), Naturgefahren und Änderungen Zonenplan
- Verschiedenes GV
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Versammlungsgeschäften Nr. 2 und 3 liegen 10 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Zum Besuch dieser Versammlung sind alle Stimmberechtigten herzlich eingeladen.
GEMEINDERAT GUGGISBERG