Solarpflicht
Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Bestimmungen zur Nutzung der Solarenergie für neue Bauten und Erweiterungen von bestehenden Bauten sowie für neue Parkplätze. Zudem gilt für bestehende Bauten neu eine Meldepflicht zur Solareignung, wenn das Dach umfassend saniert wird. Die Baubewilligungsbehörde erteilt Ausnahmen von der Pflicht zur Solarenergienutzung und prüft die Meldungen. Neue Bauten, Erweiterungen (Art. 39a und Art. 39b KEnG1) Alle neuen Bauten sowie Erweiterungen von bestehenden Bauten (jeweils mit oder ohne Energiebezugsfläche) sind mit Anlagen zur Solarenergienutzung [...]

