Der Bauverwaltung sind die Bereiche Bauinspektorat, Tiefbau (Strassen-, Wasser- und Abwasserwesen, Wasserbau, Werkhof), Abfallentsorgung und die Liegenschaftsverwaltung zugeordnet.
Um Sie an die für den Fachbereich zuständige Person weiterleiten zu können, melden Sie sich bitte telefonisch bei Andrea Schmied, Sachbearbeiterin Bauverwaltung.
Ansprechperson
Bauinspektorat
Baugesuche / Baueingabe
Was beim Bauen sowie bei der Nutzung von Grundstücken und zugehörigen Bauten erlaubt ist und was nicht, ist im Baurecht geregelt. Die Bauverwaltung berät Sie gerne telefonisch oder nach Voranmeldung persönlich über die verschiedenen Anforderungen. Zur Klärung der baurechtlichen Rahmenbedingungen bei Bauprojekten wird eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme empfohlen.
Bauen ausserhalb der Bauzone
Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) legt fest, unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, ausserhalb der Bauzonen zu bauen. Die Möglichkeiten ausserhalb der Bauzonen sind jedoch stark eingeschränkt. Das Baubewilligungsverfahren ist zudem komplexer als in den Bauzonen. Darum ist es wichtig, dass alle beteiligten Akteure gut darüber informiert sind.
Im Kanton Bern entscheidet das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), angegliedert an die Direktion für Inneres und Justiz (DIJ), über Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone. Entweder sind Bauvorhaben zonenkonform oder bedingen eine Ausnahme.
Die Gemeinde ist an die AGR-Verfügung gebunden. D.h. die Gemeinde hat hier keine eigene Entscheidkompetenz und keinen Handlungs- resp. Ermessensspielraum bei der (Nicht-/) Erteilung der Baubewilligung.
Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR).
Baupublikationen
Baupublikation: Beatrice und Thomas Burri, Burg 471, 1738 Sangernboden
Projektverfasser: planen und bauen gmbh, Markus Burri, Dörfli 10A, 3099 Rüti bei Riggisberg
Bauvorhaben: Umbau Wohnung in Altenteilwohnung. Neubau einer Kleinkläranlage.
Standort: Obere Burg 474, Sangernboden, Parzelle-Nr. 941, 2’594’017 / 1’174’119
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Gewässerschutzbereich: üB
Hauptmasse, Bauart und -materialien: Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Neubau einer Kleinkläranlage, Dachwasser wird wie bestehend vor Ort versickert
Auflageort […]
Baupublikation: BAB Immo SA, Bedrudin Saduloski, Dürenbergstrasse 7, 3212 Gurmels
Projektverfasser: Clément Architekten AG, Patric Immer, Kirchweg 7, 1715 Alterswil
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Garage und Luft/Wasser Wärmepumpe. Haus E von A-E
Standort: Kriesbaumen, Parzelle-Nr. 2232, 2’593’238 / 1’181’651
Nutzungszone: Überbauungsordnung Nr. 1 «Kriesbaumen»
Gewässerschutzbereich: üB
Hinweis: Erstwohnung nach ZWG
Hauptmasse, Bauart und -materialien: gemäss Gesuchsakten
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Neue Anschlüsse im Trennsystem (Meteorwasserleitung)
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Dorf 67, […]
Baupublikation: BAB Immo SA, Bedrudin Saduloski, Dürenbergstrasse 7, 3212 Gurmels
Projektverfasser: Clément Architekten AG, Patric Immer, Kirchweg 7, 1715 Alterswil
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Garage und Luft/Wasser Wärmepumpe. Haus D von A-E
Standort: Kriesbaumen, Parzelle-Nr. 2232, 2’593’238 / 1’181’651
Nutzungszone: Überbauungsordnung Nr. 1 «Kriesbaumen»
Gewässerschutzbereich: üB
Hinweis: Erstwohnung nach ZWG
Hauptmasse, Bauart und -materialien: gemäss Gesuchsakten
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Neue Anschlüsse im Trennsystem (Meteorwasserleitung)
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Dorf 67, […]
Baupublikation: BAB Immo SA, Bedrudin Saduloski, Dürenbergstrasse 7, 3212 Gurmels
Projektverfasser: Clément Architekten AG, Patric Immer, Kirchweg 7, 1715 Alterswil
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Autounterstand und Luft/Wasser Wärmepumpe. Haus C von A-E
Standort: Kriesbaumen, Parzelle-Nr. 2232, 2’593’238 / 1’181’651
Nutzungszone: Überbauungsordnung Nr. 1 «Kriesbaumen»
Gewässerschutzbereich: üB
Hinweis: Erstwohnung nach ZWG
Hauptmasse, Bauart und -materialien: gemäss Gesuchsakten
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Neue Anschlüsse im Trennsystem (Meteorwasserleitung)
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Dorf 67, […]
Baupublikation: BAB Immo SA, Bedrudin Saduloski, Dürenbergstrasse 7, 3212 Gurmels
Projektverfasser: Clément Architekten AG, Patric Immer, Kirchweg 7, 1715 Alterswil
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Autounterstand und Luft/Wasser Wärmepumpe. Haus B von A-E
Standort: Kriesbaumen, Parzelle-Nr. 2232, 2’593’238 / 1’181’651
Nutzungszone: Überbauungsordnung Nr. 1 «Kriesbaumen»
Gewässerschutzbereich: üB
Hinweis: Erstwohnung nach ZWG
Hauptmasse, Bauart und -materialien: gemäss Gesuchsakten
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Neue Anschlüsse im Trennsystem (Meteorwasserleitung)
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Dorf 67, […]
Raumplanung
Die baurechtliche Grundordnung besteht aus dem Baureglement, den Nutzungsplänen und dem Schutzplan. Zusammen legen die drei Planungsinstrumente fest, wie und in welchem Masse die Grundstücke auf Gemeindeboden genutzt werden dürfen. Sie regeln, wo welche Bau- und Nutzungsmöglichkeiten resp. -beschränkungen gelten. Sie ist für alle Grundeigentümer/innen verbindlich.
Die verschiedenen Nutzungs- und Schutzzonen sind im ÖREB-Kataster ersichtlich.
Teilrevision Ortsplanung
Das Dossier für die Teilrevision der Ortsplanung umfasst nachfolgende grundeigentümerverbindliche Dokumente:
Baureglement
Änderung Zonenplan
Zonenplan Naturgefahren Nord
Zonenplan Naturgefahren Mitte
Zonenplan Naturgefahren Süd
Erläuterungsbericht (inkl. Mitwirkungsbericht und Vorprüfungsbericht
Die öffentliche Auflage für die Teilrevision der Ortsplanung erfolgte vom 11. Oktober 2024 bis am 11. November 2024. Unter Aktuelles finden Sie die entsprechende Publikation. Ebenfalls hat die Gemeindeversammlung am 13. Dezember 2024 die Teilrevision gutgeheissen. Die Genehmigung der Teilrevision der Ortsplanung steht beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) noch aus.
Die Teilrevision der Ortsplanung hat seit dem ersten Auflagetag der öffentlichen Auflage im Oktober 2024 eine Vorwirkung (Art. 36 BauG). Alle Baugesuche, welche nach dem Oktober 2024 eingereicht werden, müssen sowohl die bisherigen als auch die neuen Vorschriften des Baureglements berücksichtigen. Erst ab dem Zeitpunkt der kantonalen Genehmigung treten das neue Baureglement sowie die aktualisierten Zonenpläne alleinig in Kraft. Sie lösen dann die alten ab. Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, welche die zusätzlichen Spielräume und Bestimmungen gemäss neuer baurechtlicher Grundordnung nutzen wollen, müssen grundsätzlich bis zum Vorliegen der Genehmigung durch den Kanton warten (vorbehältlich der vorzeitigen Baubewilligung nach Art. 37 BauG).
Kehricht
Die Gemeinde ist für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Im Abfallkalender finden Sie sämtliche Informationen zur Abfallsammlung.







