Projektverfasser: Gantrisch Planung GmbH, Marchli 62, 3156 Riffenmatt

Bauvorhaben: Erweiterung Dachaufbau zu Quergiebel für Anbau Balkone

Standort: Kappelen 24, 3156 Riffenmatt, Guggisberg-Gbbl. 2270, Dorfzone, 2’593’366 / 1’179’615

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich B

Hauptmasse, Bauart und -materialien: gemäss Gesuchsakten

Beanspruchte Ausnahmen:
Überschreiten des zulässigen Masses für das Vorstehen von Quergiebel gemäss Art. 15 GBR i. V. m. Gestaltungshinweise im Anhang

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Dorf 67, 3158 Guggisberg

Zudem sind die Akten online über das eBau-Portal einzusehen.

Auflage- und Einsprachefrist: 05.06.2023

 

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).

Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

 

Guggisberg, 25.04.2023

Baubewilligungsbehörde Guggisberg