Projektverfasser: planen und bauen gmbh, Markus Burri, Dörfli 10A, 3099 Rüti bei Riggisberg

Bauvorhaben: Um- und Ausbau Bauernhaus, Ersatz Stückholzheizung durch eine aussen aufgestellte Luft/Wasser Wärmepumpe

Standort: Fall 406, Guggisberg, Parzelle-Nr. 1777, 2’590’331 / 1’177’855

Nutzungszone: Landwirtschaftszone

Gewässerschutzbereich: üB

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24cbis RPG

Hauptmasse, Bauart und -materialien: Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: keine Änderung vorgesehen.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Dorf 67, 3158 Guggisberg

Zudem können die Akten online über das eBau-Portal eingesehen werden.

Auflage- und Einsprachefrist: 13. April 2026

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).

Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Guggisberg, 3. März 2026

Baubewilligungsbehörde Guggisberg