Projektverfasser: Gantrisch Planung GmbH, Sahlen 56A, 3156 Riffenmatt
Bauvorhaben: Sanierung Südfassade im EG. Verbreiterung Terasse. Sanierung Wohnung im EG. Einbau einer 1-Zimmer Wohnung im UG. Neubau eines Autounterstandes.
Standort: Dorf 69, 3158 Guggisberg, Parzelle-Nr. 1765, Koordinaten: 2’591’700 / 1’179’695
Nutzungszone: Dorfzone
Schutzbestimmungen: Baugruppe Bauinventar: A (Guggisberg), ISOS-Gebiet (Guggisberg)
Gewässerschutzbereich: Aᵤ
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 80 SG)
Unterschreitung der erforderlichen Raumhöhe (Art. 67 BauV)
Hauptmasse, Bauart und -materialien: Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Abwasseranschluss ist bestehend. Dachwasser wird vor Ort versickert.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Dorf 67, 3158 Guggisberg
Zudem können die Akten online über das eBau-Portal eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20614
Auflage- und Einsprachefrist: 2. November 2026
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung

