Bauvorhaben: Abbruch Unterstand Nr. 118c, Wiederaufbau des Unterstandes an versetztem Standort zur Nutzung als Autounterstand.
Standort: Elsenmoos 118c, 3158 Guggisberg, Parzelle-Nr. 2319 und 1325, 2’591’186 / 1’178’786; 2’591’199 / 1’178’771
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Gewässerschutzbereich: üB
Beanspruchte Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24c RPG
Hauptmasse, Bauart und -materialien: Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Dachwasser wird vor Ort versickert
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Dorf 67, 3158 Guggisberg
Zudem können die Akten online über das eBau-Portal eingesehen werden.
Auflage- und Einsprachefrist: 27. April 2026
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung

