Projektverfasser: Gantrisch Planung GmbH, Sahlen 56a, 3156 Riffenmatt
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Garage
Standort: Dorf 71c, 3158 Guggisberg, Parzelle-Nr. 1187, Koordinaten: 2’591’570 / 1’179’558
Nutzungszone: Dorfzone DZ
Schutzbestimmungen: Baugruppe Bauinventar: A (Guggisberg), ISOS-Gebiet (Guggisberg)
Gewässerschutzbereich: Aᵤ
Hauptmasse, Bauart und -materialien: Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Dachwasser wird über Oberflächengewässer (private Leitung) abgeleitet (bestehend).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Dorf 67, 3158 Guggisberg
Zudem können die Akten online über das eBau-Portal eingesehen werden. https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/291742
Auflage- und Einsprachefrist: 24. August 2026
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung

