Projektverfasserin: pbplan ag, Müli 12, 1716 Plaffeien

Bauvorhaben: Wasser- und Stromversorgung der Alp (Neubau: Leitungen, Reservoirs, Quellfassung, Widder, Solaranlage)

Standort: Grenchenberg, Parzelle-Nr. 675, Landwirtschaftszone

Schutzbestimmungen: Gewässerschutzbereich Au, erhaltenswert, Baugruppe F, K-Objekt

Ausnahmen:
– Wasserbaupolizeiliche Zustimmung (Art. 48 WBG)
– Bauen im geschützten Uferbereich (Art. 18 Abs. 1bis und 1ter, Art. 21 und 22 Abs. 2 NHG und Art. 12, Art. 13 Abs. 3 und Art. 17 NSchV)
– Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG)

Hinweis: Das Bauen im Gewässerraum wird gestützt auf Art. 41c Abs. 1 GSchV beurteilt.

Gestützt auf Art. 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.

Auflage- und Einsprachefrist: 2. Oktober 2023

Auflagestelle: Gemeinde Guggisberg, Dorf 67, 3158 Guggisberg

Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20614;
eBau Nummer: 2023-11558

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland