Projektverfasser: weberarchitekten, Beat Weber, Gürbenweg 14, 3123 Belp

Bauvorhaben: Um- und Ausbau Wohnhaus, Einbau zusätzliche Fenster und DFF, Einbau einer zusätzlichen Wohneinheit

Standort: Halten 168, Guggisberg-Gbbl. 156, Landwirtschaftszone, 2’589’768 / 1’179’200

Schutzzonen: erhaltenswertes Objekt, Gewässerschutzbereich B

Hauptmasse, Bauart und -materialien: gemäss Gesuchsakten

Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauen ausserhalb der Bauzone, Art. 39 RPV
– Unterschreitung der minimalen Raumhöhe, Art. 67 Bau

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bestehende Anschlüsse an die öffentliche Abwasserleitung

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Dorf 67, 3158 Guggisberg

Zudem sind die Akten online über das eBau-Portal mittels BE-Login einzusehen.

Auflage- und Einsprachefrist: 02.10.2023

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).

Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baubewilligungsbehörde Guggisberg