Aufhebung Gebührentarif für die Feuerungskontrolle rückwirkend per 31. Juli 2025
Der Grosse Rat des Kantons Bern hat eine Liberalisierung der Feuerungskontrolle für Anlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu 1 Megawatt beschlossen. Im Rahmen dieser Revision ändern sich auch die Zuständigkeiten für den Vollzug. Diese liegt ab 1. August 2025 beim Amt für Umwelt und Energie. Somit dürfen die Gemeinden ab diesem Datum dafür auch keine Gebühren mehr erheben; der Gebührentarif kann aufgehoben werden. In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 [...]


