In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 wird öffentlich bekannt gemacht: Der Gemeinderat Guggisberg hat an seiner Sitzung vom 2. Dezember 2024 Änderungen im Anhang I der Personalverordnung der Einwohnergemeinde Guggisberg beschlossen. Die Änderungen treten nach Ablauf der Beschwerdefrist rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft.
Gemäss Artikel 60 ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 kann gegen diesen Beschluss innerhalb von 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern Mittelland, Poststrasse 75, 3072 Ostermundigen, Beschwerde erhoben werden. Die Verordnung kann bei der Gemeindeschreiberei Guggisberg eingesehen werden.
Gemeinderat Guggisberg